Das Verbandssportgericht des HVN hat dem Einspruch des HBV gegen die Entscheidung der Spielleitung zum Nichtantreten der weiblichen A-Jugend in Wittingen abgelehnt.
Zur Erinnerung: Wegen der chaotischen Straßenverhältnisse vom Sonnabend, den 7. Januar, auf Sonntag hatten die Verantwortlichen des HBV 91 am Sonntagmorgen nach reiflicher Überlegung beschlossen, unter den herrschenden Bedingungen die Fahrt nach Wittingen nicht anzutreten. Als dann das Blitzeis am Sonnabend die Region Celle/Wittingen in eine Eisbahn verwandelte, beschloss man abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. Am Sonntagmorgen sah es schon etwas besser aus, aber gerade aus den Wohnorten der Spielerinnen erschien der Weg zum Treffpunkt oder Bahnhof nach Celle zu gefährlich. Nach der Entscheidung, den Spielerinnen den Weg nicht zuzumuten, war der Vorstand überzeugt, richtig gehandelt zu haben. Wäre ein Unfall geschehen, hätte man sich erhebliche Vorwürfe gemacht.
Durch die Weihnachtsferien und Verletzungen stand Trainer Moritz Kaplick allerdings nur eine dezimierte Truppe zur Verfügung. Da die JSG Wittingen/Stöcken aber mehrere vorangegangene Anträge auf Spielverlegung abgelehnt hatte, wollten die Cellerinnen auch in Unterzahl versuchen, beim sieglosen Tabellenletzten zu gewinnen, was angesichts des verbliebenen Kaders und der dürftigen bisherigen Leistungen der potentiellen Gastgeber durchaus möglich erschien. Ein Verschenken der Punkte an die nicht gerade sportlich auftretenden Gastgeberinnen war für die Celler Mädels keine Option. Dieses Vorhaben verhinderte nun allerdings der Wetterumschwung mit seinen Begleiterscheinungen. Dass man angesichts der Wettervorhersage schon einmal vorsorglich nachgefragt hatte, ob denn das Spiel unbedingt stattfinden muss, wurde den HBV-Verantwortlichen zusätzlich negativ angerechnet. Diese Unterstellung konnte auch nicht durch Telefonprotokolle und Zeugenaussagen entkräftet werden.
Dennoch bestand grundsätzlich die Möglichkeit, dass die spielleitende Stelle die Ausnahmesituation anerkennen und einer Neuansetzung zustimmen würde.
Diese Hoffnung war vergeblich, denn wie schon berichtet, wurden den Celler Mädchen die Punkte aberkannt und das eigentliche Heimspiel in Celle musste entsprechend der Spielordnung in Wittingen stattfinden. Dort zeigten die Spielerinnen der Celler Handballschule, wie man sich sportlich verhält und akzeptierten, dass das Spiel wegen eines Fehlers der Gastgeber mit 40 Minuten Verspätung begann. Nach 30 Minuten Wartezeit hätte sich das Team wieder auf die Heimreise machen können. Eine sportliche Entscheidung hat allerdings mehr Spaß gemacht, zumal ein Kantersieg heraussprang.
Das Sportgericht ist dann nicht auf die Argumente der Cellerinnen eingegangen, sondern hat sich ganz hinter die Entscheidung der spielleitenden Stelle gestellt. Das Hauptargument war, dass die Fahrt nach den Statuten mit öffentlichen Verkehrsmittel zu erfolgen hat und nur deren Ausfall ein Nichtantreten entschuldigt hätte. Bedauerlich ist nur, dass sonntags Busse aus den Wohnorten von mehreren der bereitstehenden Mädchen erst ab etwa 13 Uhr nach Celle fahren. Es ging dem Sportgericht offensichtlich nur darum, den Einspruch abzuweisen, denn auch die unzulässige Form des Bescheids spielte keine Rolle. Aber vielleicht war der Vorsitzende des Gerichts auch nicht mehr ganz bei der Sache, denn kurz nach dem Urteil trat er aus nicht bekannten Gründen von seinem Posten zurück.