Gegen die Wertung des ausgefallenen Spiels in Wittingen durch den Staffelleiter hat der Vorstand des Vereins Einspruch beim Verbandssportgericht des HVN eingelegt. Insbesondere deshalb, weil nach der Rechtsordnung auf ein „schuldhaftes“ Verhalten des Vereins entschieden wurde. Schuldhaft würde bedeuten, dass man „unentschuldigt und/oder ohne triftigen Grund“ nicht angetreten ist. Das ist aus Sicht der Verantwortlichen nun gar nicht nachvollziehbar. Erstaunlich ist, dass die Zuständigen des HVN offenbar der Meinung sind, dass der HBV 91 seine guten Beziehungen zu Petrus genutzt hat und das Wetter so bestellt hat, dass man einen triftigen Grund für die Spielabsage hatte. Es bleibt zu hoffen, dass das Sportgericht so schnell entscheidet, dass eine sportliche Entscheidung noch im Laufe der Saison möglich ist.